(UL) Ehingen – Tuningkontrollen bringen Verstöße ans Licht / Zu laut, nicht eingetragene Fahrzeugteile, verkehrsunsicher. Die Polizei hat am Donnerstag in Ehingen 10 Autos beanstandet.

Ulm (ots) - Beamte des örtlichen Polizeireviers und des Verkehrskommissariats Laupheim führten am Donnerstagabend in Ehingen gezielte Verkehrskontrollen durch. Ihr Hauptaugenmerk galt dabei optisch und technisch umgebauten Autos. Das Ergebnis läst weiteren Handlungsbedarf erkennen: Von den 15 kontrollierten Fahrzeugen waren nur fünf nicht zu beanstanden. Bei den zehn anderen lagen Mängel an Rädern und Reifen, Fahrwerk, Bremsanlage, Lenkung, Auspuff und Beleuchtung vor. Meist gaben nicht zugelassene oder eingetragene Fahrzeugteile den Anlass zur Beanstandung. In einem Fall war ein stärkerer Motor verbaut. Bei acht Autos war die Betriebserlaubnis durch bauliche Veränderungen erloschen. Ein Fahrzeug wurde als verkehrsunsicher eingestuft und aus dem Verkehr gezogen. Den Besitzer erwartet nun ein hohes Bußgeld und die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens. Auch die anderen Autobesitzer müssen mit Bußgeldern rechnen und sie müssen den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Fahrzeuge nachweisen.

Anbau, Umbau - aber sicher!

Die Polizei empfiehlt beim Kauf und Einbau von Tuningartikeln auf Qualität und auf die rechtliche Zulässigkeit zu achten. Sind Fahrzeuge auf unzulässige Weise getunt, ergeben sich häufig erhebliche Risiken im Straßenverkehr und es drohen rechtliche und auch finanzielle Folgen.Unsere Autos werden immer sicherer - die Statistiken beschreiben hier einen erfreulichen Trend. Aber nicht nur die Auto-, sondern auch die Tuningteile haben sich ständig weiterentwickelt und müssen bestimmten gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Produkte mit allgemeiner Betriebserlaubnis oder Teilegutachten gewährleisten dem Kunden geprüfte Qualität, problemlose Eintragung und dauerhaften Spaß am Tuning. Für die Herstellung von Neufahrzeugen gibt es in Europa vereinheitlichte Richtlinien - das Endprodukt ist ein "europäisch typgenehmigtes Neufahrzeug". Damit möchte sich aber nicht jeder zufrieden geben und wünscht sich beispielsweise schöne Alu-Räder, ein Karosserie-Kit oder ein Sportfahrwerk. Jedoch müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, denn der Gesetzgeber lässt nur Tuning- und Zubehörteile zu, die erforderliche Prüfdokumente besitzen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit auch nach der Umrüstung gewährleistet bleibt und sich die sogenannten "wesentlichen Umweltwerte" eines Fahrzeuges (Abgas- und Geräuschwerte) nicht über die zulässigen Grenzwerte hinaus verändern. Aber nicht jedes Tuning- oder Zubehörprodukt kann bedenkenlos gekauft und für eine Fahrzeug-Umrüstung eingesetzt werden. Neben vielen verantwortungsbewusst handelnden Unternehmen sind auf dem Tuning-Markt leider auch Anbieter von minderwertigen oder sogar illegalen Produkten zu finden, die mit unseriösen und scheinbar preiswerten Angeboten locken. Deshalb - nur Produkte mit gesetzeskonformen Zulassungspapieren kaufen - Finger weg von Teilen, für die ein Verkäufer keine ABE oder kein Teilegutachten anbieten kann. Ansonsten kann das billige Teil ein teurer Spaß werden, denn von illegalen Teilen können nicht einschätzbare Risiken und Gefahren ausgehen.

Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de

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