Aurich/Wittmund (ots) - Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Pressebericht für 25.05.2017
Altkreis Aurich
Radfahrer verletzt Am Mittwochnachmittag befuhr ein Radfahrer (23J) mit seinem Fahrrad den linksseitigen Radweg an der Großen Mühlenwallstraße in Richtung ZOB, entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrrichtung. An der Einmündung zur Tiefgarage fuhr er trotz Rotlicht in den Einmündungsbereich. In diesem Moment wollte eine Pkw-Fahrerin (60J) bei Grünlicht aus der Tiefgarage kommend nach rechts auf die Große Mühlenwallstralße einbiegen.so dass es zum Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen kam. Der Radfahrer wurde dabei leicht verletzt und musste in der UEK behandelt weden.
Vorfahrt nicht beachtet Am Mittwochnachmittag befuhr eine Frau (29 J) mit ihrem Pkw in Ihlow die Loogstraße und bog nach links auf die Friesenstraße ein, um diese weiter in Richtung Riepe zu befahren.Hierbei missachtete sie die Vorfahrt eines 29-jährigen Pkw-Fahrers, der mit seinem Wagen auf der Friesenstraße in Richtung Aurich fuhr. Es kam zum Zusammenstoß. Die Pkw-Fahrerin und ihr Beifahrer (10J) wurden leicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt und mussten durch Abschleppdienste geborgen werden.
Kleinkraftradfahrer flüchtete In der Nacht zum Donnerstag sollte ein Kleinkraftradfahrer (21 Jahre) in Simonswolde überprüft werden, Als die Beamten Anhaltezeichen gaben versuchte der Fahrer, zu flüchten. Er konnte aber eingeholt und angehalten werden.Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das angebrachte Kennzeichen ungültig war außerdem war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Zwei Jugendliche erwischt Am frühen Donnerstagmorgen wurde in Aurich-Middels ein Pkw angehalten. Im Fahrzeug saßen zwei 17-Jährige aus Rheine. Sie hatten sich in Rheine ein nicht zugelassenes Auto besorgt, ein ungültiges Kennzeichen am Fahrzeug montiert und sich dann auf den Weg nach Ostfriesland gemacht. Auf dieser Fahrt hatten sie abwechselnd das Steuer übernommen. Als Nachweis für die Fahrerlaubnis legten sie jeweils die Berechtigung für begleitetes Fahren ab 17 Jahren vor so dass auch noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gefertigt wurde. Die Jugendlichen wurden den Eltern übergeben.
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