Meldorf (ots) - Nachdem ein polizeilich bereits hinreichend bekannter Mann am Freitagabend in Meldorf eine Raubtat begangen hat, erließ ein Haftrichter am Amtsgericht Meldorf Untersuchungshaftbefehl wegen der Wiederholungsgefahr.
Gegen 19.20 Uhr stellte sich der 33-Jährige in einem Verbrauchermarkt am Raiffeisenplatz an die Kasse, um zwei Flaschen Bier zu bezahlen. Dies tat er letztlich auch - allerdings hatte er in seinem Rucksack weitere Flaschen, die er unbezahlt durch den Kassenbereich schleuste. Ein Mitarbeiter des Ladens sprach den Meldorfer noch im Geschäft auf den Diebstahl an, worauf der Beschuldigte sofort auf den Geschädigten losging. Es entwickelte sich ein Gerangel, in dem Kunden dem Kaufmann zur Hilfe eilten. Gemeinsam überwältigten die Personen den 33-Jährigen - dabei zog sich der Mitarbeiter des Marktes einige leichtere Verletzungen zu. Glücklicherweise gelang es dem renitenten Meldorfer in dem Handgemenge nicht, an ein Holzstück zu kommen, das griffbereit in seinem Rucksack steckte und das als Schlagwerkzeug durchaus geeignet gewesen wäre.
Eingesetzte Polizisten brachten den alkoholisierten Räuber schließlich ins Heider Polizeigewahrsam. Am Folgetag fand auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe seine Vorführung vor einem Haftrichter am Amtsgerichts Meldorf statt. Der Richter erließ einen Untersuchungshaftbefehl, unter anderem darauf begründet, dass der Beschuldigte erst kürzlich einen weiteren Raub begangen hatte.
Merle Neufeld
Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 602 - 2010
Mobil: +49 (0) 171 290 11 07
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de