Meerbusch-Büderich (ots) - Obwohl das Führen von sogenannten "Anscheinswaffen" außerhalb der eigenen vier Wände verboten ist, kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Die Folge sind oft brenzlige Situationen, wie ein Einsatz am Montagabend (29.05.) in Büderich zeigt.
Anwohner hatten der Einsatzleitstelle der Polizei, gegen 21:20 Uhr, telefonisch vier Verdächtige auf der Düsseldorfer Straße gemeldet. Einer aus der Gruppe solle eine Handfeuerwaffe mit sich führen und eine weitere Person damit bedrohen. Die Beamten mussten zunächst davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handeln könnte. Die eingesetzten Polizeibeamten stoppten die vier jungen Leute, drei Männer und eine Frau, aus Meerbusch und Düsseldorf. Bei einem Düsseldorfer fanden sie dann in einem Rucksack eine Luftdruckwaffe. Dabei handelte es sich um eine sogenannte "Anscheinswaffe", die für Außenstehende nicht ohne Weiteres als solche zu erkennen ist.
Letztendlich stellte sich heraus, dass die jungen Leute (alle 18 Jahre alt) nach eigenen Angaben beabsichtigten, ein Video für ein Schulprojekt zu drehen. Die Polizei stellte die Waffe sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Führens einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit, ein.
Nach § 42a Nr.1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Für die durch diese "Filmaufnahmen" entstandenen Reaktionen in der Bevölkerung zeigten die Heranwachsenden übrigens nur im geringen Maße Verständnis.
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss