Ulm (ots) - Ein 24-Jähriger kam gegen 16.45 Uhr mit seinem Renault aus einem Parkplatz. Bei Einbiegen in die Freiburger Straße übersah er einen Fahrradfahrer. Der fuhr verbotenerweise auf dem Gehweg. Der Radfahrer krachte gegen die Motorhaube und stürzte auf die Straße. Die leichten Verletzungen versorgte der Rettungsdienst in einer Klinik. Schaden entstand von etwa 1.500 Euro. Die Verkehrspolizei Laupheim nahm den Unfall auf. Sie ermitteln nun wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 24-Jährigen. Die Beamten prüfen auch, weshalb der Radfahrer auf dem Gehweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung fuhr. Er sieht einem Bußgeld entgegen.
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