Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (7. Juni 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 2017
den 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohammed G.
in Ostwestfalen durch Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte Mohammed G. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) zu haben.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der Beschuldigte reiste Anfang September 2015 nach Deutschland ein. Hier angekommen agierte er als Kontaktperson zwischen der dem "IS" zuzurechnenden Nachrichtenagentur A'MAQ und möglichen Attentätern der Terrororganisation. Konkret stand Mohammed G. seit spätestens Mitte September 2016 über soziale Medien in Kontakt mit einer Person, die am 11. Oktober 2016 in Schweden einen Brandanschlag auf ein schiitisches Gemeindezentrum verübt haben soll. Einen Tag nach dem Anschlag verlangte der Beschuldigte von seiner Kontaktperson eine persönliche Bekennung zu deren Tat. Hintergrund hierfür war, dass A'MAQ ohne einen solchen Beweis keine Meldung über den Anschlag veröffentlichen wollte. In der Folge bekannte sich der "IS" in der von ihm veröffentlichen Zeitung "al Naba" zu dem Anschlag. Daneben betreibt der Beschuldigte im Internet in verschiedenen Chatgruppen Propaganda für den "IS".
Der Beschuldigte ist heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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