Landkreis Ravensburg (ots) - Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz muss sich ein Landwirt aus einer Gemeinde im württembergischen Allgäu verantworten, dessen Betrieb nach einem anonymen Hinweis Ende April einer amtstierärztlichen Kontrolle unterzogen wurde. Bei der durchgeführten Überprüfung des Viehbestandes und der Stallungen wurden erhebliche Missstände im Zusammenhang mit der Rinderhaltung festgestellt. Eine Kuh musste aufgrund ihres hoffnungslosen Zustandes sofort eingeschläfert werden. Zudem stellten die Kontrolleure unter anderem eine eingewachsene Anbinde-Kette, ein Abszess sowie vernachlässigte Klauenpflege bei den Tieren fest. Durch die zuständige Behörde wurde umgehend der Viehbestand reduziert, mit der Option zur vollständigen Bestandauflösung. Dem Tatverdächtigen wurde zudem ein Betriebshelfer zur Seite gestellt.
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