BPOLI L: Haft für „untergetauchten Schwarzfahrer“

Leipzig (ots) - Am 14. Juni 2017 fasste die Bundespolizei einen Mann, gegen den gleich vier Haftbefehle vorlagen.

Der 43-jährige war bei seiner Mutter untergetaucht. Gegen ihn lagen u.a. drei Vollstreckungshaftbefehle wegen Erschleichens von Leistungen vor. Er wurde zu insgesamt vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Darüber hinaus lag gegen den Mann ein Sitzungshaftbefehl wegen Fahrraddiebstahls vor.

Er wurde durch die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Leipzig gebracht. Der noch offene Sitzungshaftbefehl wird durch das Gericht entschieden.

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