Haustürgeschäfte mit reisenden Handwerkern können teuer werden

Celle (ots) - In der letzten Zeit kam es zu Straftaten in Zusammenhang mit Anbieten von Pflasterarbeiten und Reinigung der Gehwegplatten insbesondere bei älteren Mitbürgern, die unter Umständen auf Hilfe angewiesen sind oder ihren Angehörigen nicht zur Last fallen wollen. Die an der Haustür klingelnden Handwerker bieten ihre Arbeit zunächst zu einem günstigen Preis an und verlangen nach Abschluss der Arbeiten einen um ein Vielfaches höher liegenden Betrag oder stellen Leistungen in Rechnung, die nicht abgesprochen waren. Ohne Rechnung wird sofortige Barzahlung verlangt. Hat das Opfer nicht genügend Barmittel zu Hause, wird gerne die Begleitung und das Fahren zur Bank angeboten. Oftmals fühlen sich die Opfer unter Druck gesetzt, den Betrag zu zahlen, da die Handwerker massiv auftreten und sich auch in einer deutlichen Überzahl zum Opfer auf dem Grundstück befinden.

Dieses gilt nicht nur für das Anbieten von Pflasterarbeiten, sondern auch für Garten-/ Baumfällarbeiten, Dachrinnenreinigung u.a. Für diese Art der Arbeit muss eine entsprechende Reisegewerbekarte vorhanden sein, Mitarbeiter benötigen eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift vom Arbeitgeber.

Um betrügerische Schäden zu vermeiden, warnt die Polizei vor dem Abschluss von Haustürgeschäften ohne Rechnungslegung und dem Nachweis einer amtlichen Eintragung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
Anne Hasselmann
Telefon: 05141/277-202
E-Mail: anne.hasselmann@polizei.niedersachsen.de