++ Polizeiexperten warnen: Hoverboards – ein gefährlicher Freizeittrend ++

Rotenburg (ots) - Polizeiexperten warnen: Hoverboards - ein gefährlicher Freizeittrend

Rotenburg. Die Rotenburger Polizei warnt junge aber auch "junggebliebene" erwachsene Verkehrsteilnehmer audrücklich vor der Nutzung von elektronischen Skateboards - sogenannten Hoverboards. Mit Slogans wie "angesagter Outdoor-Spaß" werden die Geräte derzeit beworben. "Der gefährliche Freizeittrend hat längst im Landkreis Rotenburg Einzug gehalten", so Polizeisprecher Heiner van der Werp. Nach seiner Einschätzung sind sie aber hochriskant und für den öffentlichen Straßenverkehr verboten.

Doch was sind eigentlich Hoverboards? Eine Mischung aus Segway und dem guten alten Skateboard. Sie werden über einen Elektromotor angetrieben. Der am häufigsten genutzte Name für diese Art Fortbewegungsmittel geht zurück auf den Film "Zurück in die Zukunft", in dem Marty McFly in den 80er-Jahren auf einem fliegenden Skateboard unterwegs war. Gelenkt und vor allem beschleunigt werden Hoverboards durch die Verlagerung des Gewichts - und damit erreichen sie Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h. Die Geräte sind mit einem Motor ausgestattet und ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt - wie es im deutschen Recht heißt - "bauartbedingt" regelmäßig über 6 km/h. Somit gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge. Und diese benötigen im öffentlichen Raum eine Zulassung. Diese gibt es aber aktuell nicht. Denn die Geräte lassen sich keiner gängigen Fahrzeugart zuordnen. Sie erfüllen die Vorgaben für Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Reifen oder Spiegel nicht. Hoverboards dürfen somit nur auf Privatgelände genutzt werden. Alles andere ist ausnahmslos unzulässig und mit nicht unerheblichen straf- und haftungsrechtlichen Risiken verbunden, warnt van der Werp. Verkäufer informieren selten und wenn überhaupt sehr versteckt über mögliche Konsequenzen.

Und die sind nicht unerheblich:

Das formal als Kraftfahrzeug geltende Gerät ist nicht zugelassen. Das zieht ein Bußgeld von 70 Euro und den Eintrag von einem Punkt in Flensburg nach sich.

Der Fahrer hat keinen Führerschein. Ein sogenanntes Fahrerlaubnisvergehen kann eine Geldstrafe bedeuten.

Das Fahrzeug ist nicht versichert - da es nicht zugelassen ist. Bei der Polizei nennt sich das Pflichtversicherungsvergehen und zieht erneut Strafen nach sich. Doch es kommt noch schlimmer: Wer mit einem Hoverboard auf der Straße einen Unfall baut, steht ohne Versicherungsschutz da. Verursachte Schäden werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst - auch dann nicht, wenn im Park oder in der Fußgängerzone nur Schritt gefahren wurde. Kosten selbst verschuldeter Unfälle müssen allein vom Fahrer beglichen werden. Mit Behandlungskosten oder Verdienstausfall des Unfallgegners kann dies sehr teuer werden. Aus dem vermeintlichen Spaßmobil wird also schnell ein verbotenes und zudem teures Hobby.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de