Gelsenkirchen (ots) - Wir berichteten, dass die festgenommene 44-jährige Gelsenkirchenerin nach Rücksprache mit den zuständigen Justizbehörden wieder entlassen wurde. (s.hierzu: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/3664749) Wir möchten darauf hinweisen, dass uns hierbei Fehler unterlaufen ist. Richtig ist, dass die zuständige Staatsanwaltschaft am gestrigen Tag beim Amtsgericht in Gelsenkirchen einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehles gestellt hat. Das Amtsgericht entsprach diesem Antrag, so dass die Gelsenkirchenerin im Anschluss an die Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
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Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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