FAQ’s der Polizei zu den Augsburger Sommernächten 2017
22.06.2017, PP Schwaben Nord
FAQ's der Polizei zu den Augsburger Sommernächten 2017
Die Augsburger Polizei informiert sie auf dieser Seite über allgemeine Fragen und Hinweise zur Sicherheitslage rund um die Augsburger Sommernächte 2017.
Allgemeines zur Sicherheitslage
Wie wird die Veranstaltung geschützt?
Es liegen uns keine konkreten Gefahrenhinweise für die Augsburger Sommernächte vor. Vor dem Hintergrund der Vorfälle bei Großveranstaltungen vor allem im Ausland haben die Stadt Augsburg und die Polizei das Sicherheitskonzept gegenüber dem Vorjahr weiterentwickelt. So werden neben der polizeilichen Videoüberwachung beispielsweise an den äußeren Grenzen des Veranstaltungsbereiches zahlreiche Zufahrtssperren eingerichtet und mehr Sicherheitspersonal eingesetzt.
Gibt es Einlass- oder Taschenkontrollen?
Die Sommernächte sind eine offene Veranstaltung. Jeder kann sich im Veranstaltungsgelände frei bewegen. Es wird daher keine lückenlosen Taschenkontrollen geben. Dennoch kann es zu stichprobenartigen Taschenkontrollen durch das Sicherheitspersonal an den Eingängen sowie im Veranstaltungsbereich kommen. Wir empfehlen dringend, große Taschen oder Rucksäcke zuhause zu lassen.
Was darf ich mitnehmen, was nicht?
Verordnung der Stadt Augsburg zu den Sommernächten
Gefährliche Gegenstände wie Messer, Pyrotechnik, Pfefferspray oder Glasflaschen müssen zuhause gelassen werden. Fällt bei der Taschenkontrolle ein solcher Gegenstand auf, kann es sein, dass dieser abgenommen wird. Auch Fahrräder dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände mitgeführt werden. Gemäß der Verordnung der Stadt Augsburg kann das Mitführen solcher Gegenstände sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Grundsätzlich verbotene Gegenstände, z. B. nach dem Waffengesetz, können sogar eine Strafanzeige zur Folge haben.
Wo finde ich die Polizei und Rettungsdienste?
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind gemeinsam in der Ulrichschule (Maximilianstraße 52) zu finden. In Notfällen sind wie immer die allgemeinen Notrufnummern 110 und 112 rund um die Uhr erreichbar. Außerdem sind wir während der gesamten Veranstaltung mit Kolleginnen und Kollegen der PI Augsburg Mitte und des Einsatzzuges Augsburg im Veranstaltungsbereich unterwegs und ansprechbar.
Videoüberwachung
Warum wird dieses Jahr videoüberwacht?
Um die Sicherheit der Besucher der Augsburger Sommernächte noch weiter zu erhöhen haben sich Polizei und Veranstalter dazu entschlossen, heuer eine mobile Videoüberwachungsanlage zu installieren. Die Kameras werden ausschließlich von der Polizei betrieben.
Die Videoüberwachung dient vor allem der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, dem Erkennen von verdächtigen Gegenständen oder Personen sowie dem sog. „Crowd Management“: Bei den Sommernächten werden täglich bis zu 40.000 Besucher erwartet. Durch die mobile Überwachungsanlage soll eine kritische Konzentration von Besucherströmen schnell erkannt werden, um frühzeitig gefahrenabwehrend reagieren zu können.
Was, wann und wo wird aufgezeichnet?
Übersichtsplan der Überwachungsanlagen »
Die Videoüberwachung erfolgt AUSSCHLIESSLICH im öffentlichen Veranstaltungsraum. Es werden NUR Bild- und keine Tonaufnahmen gefertigt. Die Videoüberwachung ist während der polizeilichen Einsatzzeit bei den Augsburger Sommernächten vorgesehen. Es werden grundsätzlich nur Übersichtsaufnahmen gefertigt. Lediglich bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat oder Sicherheitsstörung werden gezielt Aufnahmen vom Tatgeschehen gefertigt.
Insgesamt sind im gesamten Veranstaltungsbereich neun Kameras eingerichtet. Ein Übersichtsplan der installierten Überwachungsanlagen findet sich in nebenstehendem Link:
Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?
Die Aufnahmen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von maximal zwei Wochen gelöscht. Lediglich Bilddaten, die im Nahhinein als Beweismittel (z. B. zur Aufklärung von Straftaten) benötigt werden, dürfen länger gespeichert werden.
Wer darf die Aufnahmen einsehen?
Zugriff auf die Überwachungsaufnahmen hat ausschließlich die Polizei. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich - so kann z. B. bei einer Rauchentwicklung kurzzeitig die Feuerwehr eingebunden werden.
Ist eine Videoüberwachung überhaupt rechtlich zulässig?
Die rechtlichen Voraussetzungen einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch die Polizei regelt Art. 32 Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Demnach sind offene Videoaufzeichnungen zur Verhinderung von Straftaten und erheblichen Ordnungswidrigkeiten zulässig. Gleichermaßen dienen die Aufnahmen der nachträglichen Aufklärung von Straftaten. Um dies zu erreichen ist die polizeiliche Videoüberwachung zweckmäßig und im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Veranstaltungsbesucher auch verhältnismäßig (Art. 4 PAG).
Die Aufnahmen erfolgen offen und für jeden erkennbar. Die Standorte der Kameras und der von ihnen erfasste Bereich werden durch zahlreiche Schilder vor Ort und über die Medien angekündigt.
Die Videoaufnahmen werden für die Dauer von zwei Wochen gespeichert, da zu erwarten ist, dass Strafanzeigen auch erst im Nachhinein bei der Polizei eingehen können. Danach erfolgt eine komplette Löschung aller erhobenen Daten.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz stimmten der Videoüberwachung bei den Augsburger Sommernächten zu.
Verkehr
Welcher Bereich ist für den Verkehr gesperrt?
Übersichtsplan des überwachten Bereichs »
Tagsüber ist der Veranstaltungsbereich nur für den Lieferverkehr und Anwohner befahrbar. In der Zeit von 17.00 bis 01.00 Uhr wird der Bereich für den Fahrzeugverkehr einschließlich des ÖPNV komplett gesperrt sein. Teilweise werden für die gesamte Dauer der Veranstaltung Zufahrtsstraßen auch im weiteren Umfeld des Veranstaltungsgeländes gesperrt sein. Hier gelten für Anwohner und Berechtigte allerdings Ausnahmeregelungen. Um welchen Bereich es genau geht, ist auf der nebenstehend verlinkten Karte zu sehen:
Wo soll ich mein Fahrrad abstellen?
Übersichtskarte mit Fahrradparkplätzen »
Letztes Jahr kam es vermehrt vor, dass Fahrräder kreuz und quer auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt und so z. T. Not- und Rettungswege versperrt wurden. Einige Fahrräder mussten daher „abgeschleppt“ werden. Um dies heuer zu vermeiden, werden 6 Fahrradparkplätze eingerichtet. Ein großer Fahrradparkplatz wird am Königsplatz im Bereich des Manzùbrunnens eingerichtet. Da das Mitführen von Fahrräder auf dem Festgelände verboten ist, sind alle Fahrradparkplätze außerhalb, aber nahe an der Festzone ausgewiesen. Wo die Fahrradparkplätze zu finden sind, ist auf auf der nebenstehend verlinkten Karte zu sehen:
Wo kann ich mich aktuell informieren?
Wir informieren auf unseren Social Media Kanälen www.twitter.com/polizeiSWN und www.facebook.com/polizeiSWN über die aktuelle Einsatzlage
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Infos zum Programm
auf der Seite des Veranstalters (City Initiative Augsburg): Wichtige Infos der Stadt Augsburg
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