(UL) Ehingen – Wasser aus der Schmiech gepumpt / Gegen einen jungen Mann und seinen Chef ermittelt jetzt die Ehinger Polizei.

Ulm (ots) - Einem Zeugen war aufgefallen, dass der junge Mann am Mittwochmittag Wasser aus der Schmiech pumpte. Dazu hatte er ein Güllefass mit einer Pumpe am Peter-und-Paul-Weg abgestellt. Von dort legte er Schläuche zur Schmiech und zog das Wasser ab. Dafür hätte er eine Erlaubnis benötigt, die er der Polizei aber nicht vorlegen konnte. Er sei von seinem Chef beauftragt worden, für Bauarbeiten das Wasser aus dem Bach zu holen. Das habe er am Vormittag schon mehrfach getan. Dazu nutzte der 22-Jährige auch noch einen landwirtschaftlichen Anhänger. Weil der damit zweckentfremdet wurde, hätte er ordentlich zugelassen werden müssen. Auch das hatte der junge Mann nicht bedacht. Jetzt ermittelt die Polizei um festzustellen, wer außer dem 22-Jährigen verantwortlich ist.

Hinweis: Besonders in Zeiten niedriger Wasserstände kann der Lebensraum "Fließgewässer" durch die Entnahme größerer Mengen Wassers stark beeinträchtigt werden. Fallen Gewässer ganz trocken können die Organismen darin nicht überleben. Privatpersonen dürfen deshalb zum Gemeingebrauch Wasser nur mit "Handschöpfgeräten" wie Gießkannen oder Eimern entnehmen. Die Entnahme mit Pumpen ist erlaubnispflichtig. Sie muss dem Landratsamt gemeldet werden. Wasserentnahmen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau mittels Pumpe sind der unteren Wasserbehörde, also dem Landratsamt, anzuzeigen. Sie prüft im Einzelfall, ob die Entnahme erlaubt werden kann.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder unter Umständen sogar eine Straftat. Weitere Infos dazu bietet die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg im Internet (www.lubw.baden-wuerttemberg.de) oder in Broschüren.

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