Göttingen (ots) - Am heutigen Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen gegenüber der Polizeidirektion Göttingen mit, dass bezüglich der erstatteten Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Staatsschutzes der Polizeiinspektion Göttingen kein Anfangsverdacht gesehen werde und somit keine Ermittlungen eingeleitet werden. Mitte dieser Woche wurde gegen unbekannte Polizeibeamte des Fachkommissariats direkt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen versuchter Strafvereitelung im Amt, Urkundenunterdrückung und Unterdrückung von Beweismitteln erstattet, weil diese unrechtmäßig dienstliche Daten vernichtet haben sollten. "ich bin erleichtert, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen zu diesem Ergebnis gekommen ist," sagte Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen.
Auch die internen Untersuchungen innerhalb der Polizeidirektion Göttingen haben erste Ergebnisse gebracht. So handelt es sich bei den in Rede stehenden Akten um seit Ende 2015 nicht mehr aktualisierte Datenbestände. Außerdem steht mittlerweile fest, dass Mitarbeiter des Staatsschutzes die Akten Mitte des Jahres 2016 aus eigenem Antrieb und vollständig vernichtet haben, weil diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt wurden. Die Vernichtung der Akten erfolgte demnach Monate bevor der ehemalige Mitarbeiter des Staatsschutzes erstmalig die Absicht äußerte, vertrauliche dienstliche Unterlagen zu veröffentlichen.
"Wir arbeiten weiter intensiv an der rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes. Unter der Federführung von Frau Dr. Oelkers, Abteilungsleiterin 2 meiner Behörde, sind wir weiter intensiv mit der detaillierten Aufarbeitung jedes Einzelfalls befasst. Gestern Nachmittag sind der Polizeidirektion Göttingen weitere fünf Klageschriften vom Verwaltungsgericht Göttingen übersandt worden. Die Untersuchungen sind von einer hohen Dynamik und Komplexität bestimmt. Eine gründliche Betrachtung ist dabei für mich handlungsleitend. Nur auf diese Art und Weise können wir verlässliche Informationen in einem ganzheitlichen Kontext gewinnen," so Lührig.
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