Landkreis Sigmaringen (ots) - Pfullendorf
Nicht unerheblich verletzt wurde ein 21-jähriger Mann bei einer tätlichen Auseinandersetzung am frühen Samstagmorgen gegen 03 Uhr in Pfullendorf. Der Mann war zusammen mit zwei Begleitern in der Schobergasse unterwegs, als ihm eigenen Angaben zufolge zwei Mal Wasser aus einem der oberen Stockwerke eines Hauses auf den Kopf geschüttet wurde. Dies erzürnte den 21-Jährigen derart, dass dieser die Haustüre eintrat. Im Hausinneren traf er dann unvermittelt auf einen 44-jährigen Bewohner, mit welchem er unmittelbar körperlich aneinander geriet. Im Verlauf des folgenden Gerangels ging unter anderem eine Glastüre zu Bruch. Sowohl der 21-Jährige als auch ein 26-jähriger Begleiter von ihm wurden von dem 44-Jährigen mit einem Topf geschlagen. Nachdem sich der Streit wieder vor das Haus auf die Straße verlagert hatte und weitere unbeteiligte Zeugen hinzukamen, ließen die Beteiligten voneinander ab und trennten sich. Der 21-Jährige musste schließlich mit einer Kopfplatzwunde und diversen Schnittverletzungen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die polizeilichen Ermittlungen zum genauen Geschehensablauf dauern an.
Bingen
Zunächst zu Fuß das Weite suchte ein 67-jähriger Unfallbeteiligter, nachdem ihm am Samstagnachmittag gegen 13:30 Uhr in der Bahnhofstraße in Bingen eine 72-jährige Frau in sein Auto gefahren war. Die mutmaßliche Unfallverursacherin wollte von der Bahnhofstraße in die Oberseestraße einbiegen und übersah hierbei den entgegenkommenden, bevorrechtigten 67-jährigen Pkw-Lenker. Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der Mann, der am Unfall selbst augenscheinlich keine Schuld trägt, noch vor Eintreffen der Polizei zu Fuß von der Unfallstelle. Nicht ohne Grund, wie sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellte: der Mann hatte seit ca. 20 Jahren versäumt, seine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen und war daher nicht mehr berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Während die Unfallverursacherin wohl mit einer Ordnungswidrigkeit davonkommt, wurde gegen den anderen Beteiligten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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