Stand: 28.06.2017, 14:30 Uhr
Gemeinsame Medieninformation
Staatsanwaltschaft Görlitz
Polizeidirektion Görlitz
Kamenz: Bei Wohnungsdurchsuchung zwei Schusswaffen und Munition sichergestellt
Am Mittwochmorgen haben Polizeibeamte bei einem geplanten und vom örtlichen Revier koordinierten Polizeieinsatz in der Kamenzer Innenstadt zwei Wohnungen durchsucht. Dieses geschah auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Bautzen, der von der Staatsanwaltschaft Görlitz im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen zum Vorwurf der Bedrohung erwirkt worden war.
Die Ermittler des Kriminaldienstes werfen einem 34-jährigen Beschuldigten vor, am 8. März 2017 einem anderen in Kamenz an der Zwingerstraße eine Schusswaffe entgegengehalten und auf dessen Kopf gezielt zu haben, nachdem er die Waffe durchgeladen hatte.
Zivilfahnder der Kriminalpolizei nahmen den Mann am Morgen im Bereich des Marktplatzes fest. Gegen ihn bestand in anderer Sache bereits ein Vollstreckungshaftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die geforderte Geldsumme bezahlte der Beschuldigte und entging so seiner drohenden Verhaftung.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes stellten die Kriminalbeamten die im Fokus stehende Schreckschusswaffe sowie ein Luftgewehr und zugehörige Munition sicher.
In der Wohnung des 34-Jährigen hielt sich zudem seine gleichaltrige Lebensgefährtin auf. Auch gegen diese Frau bestand bereits ein Vollstreckungshaftbefehl zur Durchsetzung einer gerichtlich verhängten Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro. Der Kriminalbeamten nahmen die 34-Jährige fest und überstellten sie in eine Justizvollzugsanstalt. Da die Frau die noch ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, wird sie dort eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen absitzen.
Die Einsatzmaßnahmen unterstützten Zivilfahnder der Kriminalpolizei, Diensthunde mit ihren Leinenführern und Beamte des Einsatzzuges der Polizeidirektion Görlitz.
Die Ermittlungen des Kriminaldienstes des Polizeireviers Kamenz zum Vorwurf der Bedrohung und zum unerlaubten Führen einer Schusswaffe dauern an.
Dem Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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