Hildesheim (ots) - (clk.) Ein 84-Jähriger Hildesheimer Bürger erhielt per Post einen angeblichen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Bereits im Schreiben sind mehrere Auffälligkeiten vorhanden, die auf gewisse Unstimmigkeit deuten, weshalb sich der Mann entschloss, das Schreiben der Polizei zu überlassen. Die Sachbearbeiterin der Polizei hielt bei der Staatsanwaltschaft Nachfrage. Dort ist der angeblich ausstellende Oberstaatsanwalt mit Namen Lohheide nicht bekannt, ebenso wenig der genannte Sachbearbeiter Martin Koch. Allerdings gebe es in der zurückliegenden Zeit bereits mehrfach ähnliche Bürger-Nachfragen an die Frankfurter Justiz. Es ist daher nicht auszuschließen, dass das Schreiben auf den ersten Blick von Personen, die nicht alltäglich Umgang mit entsprechenden Dokumenten haben, dem Anschein nach tatsächlich als amtliches Schreiben bewertet wird (Dienstsiegel, Benennung von Az. und Vollstreckungsbehörden). Da keine der Angaben stimmt geht die Polizei davon aus, dass über die Telefonnummer, die beim Versuch sie anzuwählen immer das "Besetztzeichen" abgibt, die Rufnummern der "Rückrufer" speichert. So können vom Ausland her agierende Straftäter in den Besitz echter Rufnummern gelangen, um dann Gewinnspiele anzupreisen. Beliebt ist auch das in Aussicht stellen eines Hauptgewinnes in der Lotterie. "Und wer gewinnt nicht gerne sehr viel Geld, wenn man gerade einen Strafbefehl über mehrere Tausend Euro erhalten hat" sagt Claus Kubik, Pressesprecher der Hildesheimer Polizei. "Wir möchten mit dieser Pressemitteilung die Bürger warnen und geben den Tipp, derartige Schreiben zu ignorieren und zu vernichten, weil wir davon ausgehen, dass weitere Bürger aus unserem Bereich ebenfalls solche Schreiben erhalten haben bzw. noch erhalten können".
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