Ulm (ots) - Eine Polizeistreife sah den 18-Jährigen, als er kurz vor 22 Uhr mit seinem Roller auf der Neuen Straße in Richtung Ehinger Tor fuhr. Trotz der Dämmerung hatte er kein Licht an, was den Polizisten sehr gefährlich schien. Deshalb hielten sie den Roller an und kontrollierten Fahrer und Fahrzeug. Zumal auch das Kennzeichen stark verbogen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 18-Jährige gar keinen Führerschein hat. Also musste er den Roller stehen lassen. Ihn erwartet jetzt eine Strafanzeige. Hätte er einen Führerschein gehabt, hätte er sicherlich in der Fahrschule vom folgenden Tipp der Polizei schon gehört:
"Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen", regelt die Straßenverkehrsordnung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmern. Den Fahrern von Krafträder schreibt sie vor, auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten zu fahren. Denn Motorradfahrer sind wegen ihrer schmalen Silhouette nur schwer zu erkennen. Da ist das Licht ein wichtiger Hinweis auf das herannahende Fahrzeug. Zum Schutz der Motorradfahrer.
Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
++++++++++ 1216856
Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/