Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Dußlingen (TÜ):
Der 24-jährige Dußlinger, dem zur Last gelegt wird, im Dachgeschoss des elterlichen Hauses Feuer gelegt zu haben, wurde am Donnerstagmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Unterbringungsbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte wurde in eine Einrichtung der Forensischen Psychiatrie eingeliefert.
Der durch eine Rauchgasinhalation verletzte Hausbewohner konnte das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung zwischenzeitlich wieder verlassen. Durch den Brand wurde der Dachstuhl des Einfamilienhauses so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass das Gebäude derzeit unbewohnbar ist. Die Familie wurde anderweitig untergebracht. (cw)
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