Bei Verkehrskontrolle Widerstand geleistet – Ermittlungen gegen 53-Jährigen


06.07.2017, PP Unterfranken

Bei Verkehrskontrolle Widerstand geleistet – Ermittlungen gegen 53-Jährigen
ALZENAU OT HÖRSTEIN, LKR. ASCHAFFENBURG. Bei einer Verkehrskontrolle hat am Mittwochabend ein 53-jähriger Autofahrer massiven Widerstand geleistet. Gegen den Mann, der offensichtlich der sogenannten Reichsbürgerbewegung zuzuordnen ist, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt.


Gegen 22.40 Uhr wurde die uniformierte Streifenbesatzung auf einen Pkw aufmerksam, der mit entstempelten Kennzeichen in der Hanauer Straße in Alzenau unterwegs war. Der Fahrer missachtete zunächst die Anhaltesignale, fuhr weiter auf die A45 und verließ die Autobahn an der Anschlussstelle Karlstein. Erst nachdem eine zweite Streife eingetroffen war, konnte der Pkw im Industriegebiet in Hörstein angehalten und kontrolliert werden.

Am Steuer saß ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Aschaffenburg, der die Scheibe an der Fahrertür zunächst nur einen minimalen Spalt öffnete. Er verriegelte sein Fahrzeug und filmte die Polizeibeamten mit seinem Smartphone. Erst als der Mann seine Scheibe etwas weiter öffnete, gelang es einem Polizisten, in den Pkw zu greifen. Daraufhin versuchte der 53-Jährige vergeblich, dass Entriegeln der Fahrertür durch stoßen und schlagen zu verhindern. Verletzt wurde dabei niemand.

Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest. Er verweigerte die Angabe seiner Personalien und kündigte mehrfach an, seinen Pkw trotz entstempelter Kennzeichen und fehlender Zulassung auch weiterhin zu nutzen. Um dies zu verhindern, wurde das Fahrzeug sichergestellt und von einem Abschleppunternehmen zur Polizeidienststelle geschleppt. Da der Mann den Ablauf der Kontrolle mit seinem Handy filmte, wurde dieses auf Anordnung der Staatsanwaltschaft als Beweismittel beschlagnahmt.

Die Polizeiinspektion Alzenau ermittelt gegen den 53-Jährigen nun unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung. Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist derzeit auch, ob der Mann im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Einen Führerschein wollte oder konnte er bei der Kontrolle nicht vorweisen.