Bielefeld (ots) - AR/ Bielefeld - Am 06.07.2017 ist eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. Für Waffenbesitzer ergeben sich daraus insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Sie dürfen zukünftig nicht mehr in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufbewahrt werden. Für bereits vorhandene Behältnisse gilt eine Besitzstandswahrung. Sie dürfen also weiterhin verwendet werden. Anders ist dies nur, wenn das Behältnis nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung den Besitzer wechselt, z. B. in Erbfällen. Sicherheitsbehältnisse, die ab dem 06.07.2017 erworben werden, müssen mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad 0 oder I entsprechen. Zudem können vom 06.07.2017 bis zum 01.07.2018 illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei allen Waffen- und Polizeidienststellen abgegeben werden. Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 ist es nicht möglich, illegal besessene Waffen oder Munition einem Berechtigten zu überlassen. Rückfragen innerhalb der Sprechzeiten an: 0521-545-0 Sprechzeiten der Waffenrechtsstelle: Mo. und Mi. von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Di. von 13:30 - 15:00 Uhr Do. von 08:30 - 12:00 Uhr
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