Änderungen im Waffenrecht

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Kreis Borken (ots) - (fr) Eine aktuelle Änderung des bundesweiten Waffenrechts betrifft im Wesentlichen die Aufbewahrung von Schusswaffen und Amnestieregelungen zur straffreien Abgabe von unerlaubt in Besitz befindlicher Waffen bzw. Munition.

Interessierte finden weitere Infos in einen vom Innenministerium NRW erstellten Informationsblatt, welches dieser Pressemeldung angehängt ist.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses finden sie unter dem nachfolgenden hier (Internetadresse kopieren und in Browseradresszeile einfügen):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf

Weitere Infos zum Thema Waffenrecht, den Ansprechpartnern und Öffnungszeiten finden sie auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Borken (Internetadresse kopieren und in Browseradresszeile einfügen):

https://borken.polizei.nrw/waffenrecht-2

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Frank Rentmeister
Telefon: 02861-900-2200
http://www.polizei.nrw.de/borken/