Stadtlohn – Fahren unter Drogeneinfluss

Stadtlohn (ots) - (dm) Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am späten Mittwochabend hielt eine Polizeistreife um 23:30 Uhr einen PKW-Fahrer auf der Mühlenstraße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Da die Beamten bei dem Fahrer, einem 18-jährigen Stadtlohner, Hinweise auf Drogenkonsum feststellten, wurde vor Ort ein Drogentest durchgeführt. Dieser bestätigte den Verdacht und der junge Fahrer musste die Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Die Weiterfahrt wurde dem 18-jährigen untersagt. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.

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