Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
(Nachtrag zu den Pressemitteilungen des PP Reutlingen vom 05.06.2015 und 12.10.2015)
Wegen des dringenden Verdachts der Vergewaltigung und der versuchten Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen in Tübingen wohnhaften, 21-jährigen Asylbewerber aus Gambia. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Mai 2015 und Februar 2017 in Tübingen zwei vollendete und zwei versuchte Vergewaltigungen begangen zu haben, weshalb er nun seit Mittwoch in Untersuchungshaft sitzt.
Eine 35-jährige Frau hatte Anfang März 2017 bei der Polizei Anzeige erstattet, dass sie in den Abendstunden des 24.02.2017 in einer Tübinger Asylunterkunft von einem dunkelhäutigen Mann vergewaltigt worden sei. Nachdem sie sich zunächst freiwillig in dessen Wohnung begeben hatte, soll er schließlich gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt haben. Im Zuge der daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen den 21-jährigen gambischen Staatsangehörigen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Tübingen wurde am 13.03.2017 dessen Wohnung nach Spuren durchsucht. Außerdem wurde eine Speichelprobe erhoben. Der 21-Jährige selbst bestritt den Tatvorwurf der Vergewaltigung und gab an, es sei zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Am 04.07.2017 kam vom Kriminaltechnischen Institut des Landeskriminalamts Stuttgart die Mitteilung, dass ein DNA-Abgleich der Speichelprobe des 21-Jährigen mit Spuren einer vollendeten und einer versuchten Vergewaltigung im Jahre 2015 übereinstimmt und somit der Tatverdächtige auch als Spurenleger für diese Taten in Betracht kommt. Auch die von den damaligen Opfern abgegebene Täterbeschreibung passte auf den 21-Jährigen. Er wurde noch am selben Tag vorläufig festgenommen und am 05.07.2017 beim Amtsgericht Tübingen der Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl und nahm den 21-Jährigen in Untersuchungshaft.
Wie bereits mit Pressemitteilungen im Jahr 2015 berichtet, soll der Beschuldigte in den frühen Morgenstunden des 01.05.2015 im Bereich des Lustnauer Tores eine 33-jährige Frau angesprochen und nach Hause begleitet haben. In der Wohnung der Geschädigten soll er als Gegenleistung den Geschlechtsverkehr verlangt haben, was die Frau ablehnte, woraufhin er sie bedrängt haben soll. Nach heftiger Gegenwehr habe er schließlich von ihr abgelassen und die Wohnung verlassen.
Am Morgen des 24.05.2015 hatte sich eine 33-Jährige auf dem Heimweg von der Tübinger Innenstadt in Richtung Lustnau befunden. Auf Höhe der Taxizentrale in der Wilhelmstraße soll ihr der Beschuldigte aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt haben.
In den frühen Morgenstunden des 11.10.2015 befand sich eine 22-Jährige auf dem Nachhauseweg in der Tübinger Innenstadt. Auf dem Weg durch den Botanischen Garten soll der Tatverdächtige plötzlich aus einem Gebüsch gekommen sein, sie am Hals gepackt und sie in ein Gebüsch gezerrt haben. Weil zwei Zeugen auf die Tat aufmerksam wurden, ließ der Beschuldigte von ihr ab und ergriff die Flucht.
Die Kriminalpolizei prüft nun, ob der Beschuldigte noch für weitere, ähnlich gelagerte Taten in Betracht kommt. Entsprechende Ermittlungen sind im Gange. (jh)
Josef Hönes (jh), Tel. 07121/942-1102
Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/