Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Bad Pyrmont (ots) - Ein 19-jähriger Mann aus Bad Pyrmont war am Freitag, 07.07.2017, gegen 15.50 Uhr, mit einem Hoverboard auf der Emmernstraße in Bad Pyrmont unterwegs. Ein Hoverboard ist im weiteren Sinne ein selbstfahrendes Skateboard oder ein Segway ohne Lenkstange. Das Gerät erreicht eine Geschwindigkeit von ca. 15 km/h und benötigt dementsprechend eine Zulassung für den Straßenverkehr und müsste auch als Kraftfahrzeug versichert sein. In Deutschland haben diese Sport- bzw. Spielgeräte jedoch keine Straßenzulassung und dürfen deshalb nur auf Privatgelände genutzt werden. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt.

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http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz
minden/