Ulm (ots) - Am Donnerstagabend hatte er sein Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz eines Lebensmittelmarktes in der Biberacher Straße stehen. Gegen 18 Uhr stieß eine Autofahrerin beim Ausparken dagegen. Die 48-Jährige fuhr danach davon. Jetzt ermittelt die Polizei gegen sie.
Unfallflucht ist eine Straftat! Wegfahren lohnt sich nicht, Wegschauen hilft nicht.
Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte entfernt sich unerlaubt vom Unfallort und macht sich damit strafbar. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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