Wilhelmshaven (ots) - wilhelmshaven. Wie die Polizei bereits mitteilte, kam es in den späten Nachmittagsstunden des 12.07.2017 zu einem Todesfall in einer Wohnunterkunft im Wilhelmshavener Stadtteil Heppens.
Zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen waren die Tatumstände zunächst ungeklärt, so dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Obduktion der 32-jährigen Heimbewohnerin anordnete, die am Donnerstag, 13.07.2017, durchgeführt wurde.
Die Rechtsmediziner stellten fest, dass eine Verletzung zum Eintritt des Todes geführt haben muss. Ein Sturzgeschehen sowie eine Selbstbeibringung der Verletzung wurden ausgeschlossen.
In den Fokus der Ermittler geriet ein Heimbewohner, der mit der noch lebenden Person zuletzt gesehen wurde.
Im Rahmen einer noch am Donnerstagabend, 13.07.2017, erfolgten Zimmerdurchsuchung beim Beschuldigten wurde die vermeintliche Tatwaffe gefunden. Dieser Gegenstand muss noch molekulargenetisch untersucht werden, um weitere Anhaltspunkte zu bekommen, ob es sich um die Tatwaffe handelt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die einstweilige Unterbringung des 44-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung wegen des Verdachts des Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit gerichtlich angeordnet.
Im Hinblick darauf, dass die Verletzungen der Verstorbenen und deren Art der Beibringung absolutes Täterwissen sind, wird um Verständnis gebeten, dass zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine näheren Angaben gemacht werden können.
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