Amnestie für Waffenbesitzer – Neues Waffenrecht ist in Kraft

Gelsenkirchen (ots) - Am 6. Juli 2017 trat eine Reform des Waffenrechts in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist, die Anzahl der illegalen Waffen und Munition zu reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nun nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Durch diese Amnestie wird ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen. Weiterhin hebt das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel ist hierbei, dass weniger Waffen abhandenkommen. Auf Grund der Besitzstandsregelung dürfen Waffenbesitzer ihre bereits vorhandenen Sicherheitsbehältnisse weiter nutzen.

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