Ulm (ots) - Seine unsichere Fahrweise fiel einer Polizeistreife auf. Bei der anschließenden Kontrolle kam heraus, dass der Mann mehr als 1,6 Promille hatte. Der 50-Jährige wird jetzt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt.
Promillegrenzen gelten auch für Fahrradfahrer
>Die Polizei weist darauf hin, dass auch für Fahrradfahrer Promillegrenzen gelten. Dies kann zu Punkten im Fahreignungsregister und zum Führerscheinentzug führen. Eine Strafanzeige und die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)stehen ab 1,6 Promille im Raum. Bei einer gefährlichen Fahrweise oder bei einem Unfall, kann es bereits ab einem Wert von 0,3 Promille zu weitreichenden Folgen kommen.
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