Lebensgefährliches Verhalten am Bahnübergang – Erwachsene/Jugendliche sollten Kindern kein schlechtes Beispiel geben

Emsbüren (ots) - OT Leschede; Emsstraße/Bahnhofsstraße (L 58); Bahnstrecke Rheine-Emden, 2931; Offenbar aus reiner Bequemlichkeit / Zeitgründen haben in den letzten Wochen immer wieder vermehrt Jugendliche/Erwachsene den Bahnübergang - trotz geschlossener bzw. sich senkender Schranken - passiert. Dieser bei geschlossenen Schranken lebensgefährliche Weg verläuft direkt über die Hauptgleise der Bahnstrecke Rheine-Emden. Beamte der Landespolizei und Bundespolizei hatten im dortigen Bereich entsprechende Feststellungen gemacht. Der Polizei liegen zudem diverse Hinweise vor, dass von etlichen Verkehrsteilnehmern (auch PKW-Fahrer) die Rotausleuchtung der Lichtzeichenanlage an diesem Bahnübergang zunehmend ignoriert und der Bahnübergang auch noch passiert wird, selbst wenn sich die Schrankenbäume senken. Es kam bereits auch schon zu Unfällen/Berührungen zwischen den Kraftfahrzeugen und den sich noch senkenden Schrankenbäumen. Weiterhin sollen Fußgänger unter den bereits geschlossenen Schranken hindurch "geklettert" sein, um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Diese Vorfälle/Feststellungen treten offenbar immer wieder rund um die Uhr auf. Ganz besonders Erwachsene und auch Jugendliche/Schüler sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Sie sollten Vorbild sein und gerade Kinder nicht zu solchen extrem selbstgefährdenden Handlungen animieren. Einige Anwohner zeigten sich sehr besorgt über die festgestellten "Negativbeispiele". Die Bundespolizei/Landespolizei weisen in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können bei Gefahrenbremsungen auch Reisende im Zug verletzt werden. In solchen Fällen muss der Verursacher dann sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen. Die Deutsche Bahn setzt ihre Schadensersatzforderungen in der Regel als vollstreckbare Titel auf 30 Jahre aus. Entsprechende Verstöße können teilweise mit erheblichen Bußgeldern (bis 700 EUR) und Punkten (KBA) sowie Fahrverboten geahndet werden. Über 90 Prozent der Kollisionen an Bahnübergängen sind dabei auf das Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmer zurückzuführen. Leichtsinn, Unaufmerksamkeit und Unkenntnis spielen hierbei oftmals eine große Rolle. Die Landes- und Bundespolizei werden weiterhin verstärkt Überwachungsmaßnahmen durchführen. Sachdienliche Hinweise bitte an die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim unter 05924 - 7892 -0 bzw. an die Polizei Emsbüren unter 05903 - 214.

Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Daniel Hunfeld
Telefon: 05924 7892 111
E-Mail: Daniel.Hunfeld@Polizei.Bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord