Fahrzeugführer konnte Führerscheinübergabe nicht abwarten

Attendorn (ots) - Attendorn - Am Donnerstagabend wurde ein 32-Jähriger um 23:05 Uhr mit seinem Seat in der Mühlenschlader Straße in Ennest angehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass er lediglich eine Bescheinigung über das Ablegen der Führerscheinprüfung vorlegen konnte. Eine Fahrerlaubnis war aber noch nicht erteilt und ein Führerschein noch nicht ausgehändigt worden. Die Weiterfahrt wurde daher untersagt. Ihm und der Fahrzeughalterin, die ihm den PKW überlassen hatte, drohen nun Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Ablegen der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung berechtigt (noch) nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum. Erst der Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis und die Übergabe des Führerscheins berechtigen hierzu. In vielen Fällen vergehen zwischen den Prüfungen und dem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis noch ein paar Tage und manchmal auch noch ein paar Wochen, z.B. wenn jemand das vorgesehen Mindestalter noch nicht erreicht hat. Insofern muss man also nach dem Ablegen der Prüfungen noch ein wenig Geduld aufbringen, bis man den heiß begehrten Führerschein in der Hand hält.

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