Ulm (ots) - Einem aufmerksamen Autofahrer fiel am Freitagabend gegen 22.45 Uhr ein VW Kombi auf der Bundesstraße 30, Höhe Maselheim, in Richtung Biberach auf, welcher mehrmals die Mittellinie überfuhr. Das Fahrzeug wechselte häufig ohne ersichtlichen Grund den Fahrstreifen. Ferner fuhr der VW-Fahrer extrem langsam. Die alarmierte Laupheimer Polizei konnte sofort das Fahrzeug ausmachen. Jedoch reagierte der 52-jährige VW-Führer nicht auf die Anhaltezeichen des Streifenwagens. Erst nachdem der Streifenwagen über 5 Kilometer hinterherfuhr und permanent Anhaltesignale gab, hielt der Fahrzeugführer an. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Der Fahrzeugführer war mit einem Atemalkoholtest einverstanden. Der Wert war deutlich über der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der VW-Lenker zeigte sich einsichtig und war mit der Blutentnahme und der Einbehaltung seines Führerscheins einverstanden. Er trägt nicht nur die Kosten für die Blutentnahme und für das Abschleppen seines Fahrzeuges, sondern muss sich auch wegen einer Trunkenheitsfahrt verantworten. Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Ravensburg folgt.
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