Wolfsburg (ots) - Am Freitag, dem 21.07.2017, gegen 10.25 Uhr, wurde auf der Heinrich-Nordhoff-Straße ein 37 jähriger Fahrzeugführer aus Berlin angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluß von Drogen stand. Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Ebenfalls am Freitag, gegen 23.40 Uhr, wurde ein 25 jähriger Fahrzeugführer eines Kleinkraftrades angehalten. Bei der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Test ergab vor Ort einen Wert von 1,64 AAK. Weiterhin konnte der junge Mann keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen.
Am Samstag, dem 22.07. 2017, gegen 23.40 Uhr, wurde im Rahmen einer Verkehrsstandkontrolle ein 23 jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 0,97 AAK. Da der Betroffene den gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest nicht durchführen konnte, stimmte er einer freiwilligen Blutentnahme zu. Die Weiterfahrt wurde untersagt und es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
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