Bad Hersfeld (ots) - HERSFELD-ROTENBURG (Landkreis). Am vergangenen Wochenende, insbesondere in der Nacht zum Sonntag, hat die Polizei im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in ihrem Zuständigkeitsbereich mit etlichen Ruhestörungen zu kämpfen gehabt. Insgesamt 18 mal mussten die Beamten der Polizeistationen in Bad Hersfeld und Rotenburg einschreiten und für Ruhe sorgen. Die Störungen gingen hauptsächlich von privaten Festivitäten aus. Aber auch laute Musik im freien störte die Nachtruhe von Anwohnern. Bedingt durch die Urlaubszeit und das warme Sommerwetter zieht es vielerorts Jugendliche und Feierlustige ins Freie. Die Polizei bittet darum, auf Anwohner und die nächtlichen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Auch sollen leere Flaschen und sonstiger Unrat nicht achtlos in der Öffentlichkeit liegen gelassen werden und Finger weg von fremden Eigentum!
Was ist eine Ruhestörung?
Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz dar. Generell gilt, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Dies betrifft z.B. Radio- und Fernsehgeräte, insbesondere dann, wenn die Geräte bei offenen Fenstern, auf dem Balkon oder im Freien betrieben werden. Personengruppen müssen ebenfalls auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Tätigkeit der Polizei wird sich in diesen Fällen zumeist darauf beschränken, Ruhe und Ordnung wieder herzustellen, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes vorliegt.
Woran Sie denken sollten ...
Wird die Ruhestörung durch einen Nachbarn verursacht, versuchen Sie bitte - soweit es Ihnen sinnvoll erscheint - zunächst mit ihm zu reden. Sollte es sich um eine wiederholte Ruhestörung handeln, ist es ratsam, Ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt zu konsultieren. Notieren Sie sich den Verursacher, das jeweilige Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Ruhestörung (z.B. laute Musik). Benennen Sie gegebenfalls Zeugen, z.B. weitere Nachbarn.
Wie geht es weiter?
Die Polizei nimmt in der Regel Kontakt mit dem Verursacher auf und versucht, den Lärm abzustellen. In den meisten Fällen ist der Polizeieinsatz mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet. Nach dem Wiederherstellen der Ruhe wird in akuten Fällen durch die Polizei eine entsprechende Meldung an das zuständige Ordnungsamt gefertigt. Es ist möglich, dass dem Verursacher des Lärms in solchen Fällen durch das Ordnungsamt ein Bußgeld auferlegt wird.
Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Manfred Knoch
Telefon: 06621/932-131
Fax: 06621/932-150