Diepholz (ots) - Änderung des Waffengesetztes - in den kommenden zwölf Monaten straffreie Abgabe von Waffen und Munition möglich.
Eine neue Amnestiereglung verschafft Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern für die kommenden zwölf Monate die Möglichkeit, illegale Waffen straffrei abzugeben.
Hintergrund ist eine Änderung des Waffengesetztes durch den Gesetzgeber zum 05.07.2017. Die Neufassung des Gesetzes sieht unter anderem eine Straffreiheit für den Transport der illegalen Waffen und Munition auf dem direkten Weg zum Abgabeort vor. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können ihre Waffen und Munition kostenfrei beim Landkreis Diepholz, den Gemeinden Stuhr und Weyhe oder der Polizei abgeben können.
Sollten Bedenken bestehen, werden die Waffen und Munition auch gerne von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde zu Hause abgeholt. Hierfür kann telefonisch einen Termin mit der jeweiligen zuständigen Waffenbehörde des Wohnsitzes vereinbart werden. Die Abgabe ist kostenlos, ein Ausweisdokument muss vorge-legt werden.
Bereits in den Jahren 2003 und 2009 hatte der Gesetzgeber vergleichbare Möglichkeiten ge-schaffen, welche stark in Anspruch genommen wurden.
Denn wer außerhalb dieser Regelung bei Kontrollen der Waffenbehörde oder Polizei mit illegalen Waffen und Munition angetroffen wird, begeht eine Straftat, welche von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Dies ist in der Vergangenheit im Landkreis Diepholz bereits mehrfach vorgekommen.
Neben Verstößen beim Transport von Waffen, fallen Waffenbesitzer mitunter auch in den eigenen vier Wänden bei Kontrollen auf. So werden unter anderen bei speziellen Aufbewahrungskontrollen geladene und unzureichend gelagerte Schusswaffen gefunden. Dies hat zur Folge, dass Waffen eingezogen und Erlaubnisse zum Waffenbesitz widerrufen werden.
In der Vergangenheit fielen insbesondere ältere Menschen durch eine falsche Waffenhandhabung und -lagerung auf. Da die Gründe hier häufig gesundheitlicher Natur sind, fordern die Behörden ältere Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer auf, selbstkritisch zu prüfen, inwie-fern ein sicherer Umgang mit Waffen und Munition aus gesundheitlichen Gründen gewährleistet werden kann. Fällt der Entschluss zur Abgabe der Waffe, kann dies auch in diesen Fällen kostenfrei bei der Polizei oder den zuständigen Behörden des Landkreises und Gemein-den erfolgen. Falls noch vorhanden, ist die Waffenbesitzkarte mitzubringen.
Bei der Polizei und dem Landkreis Diepholz wurden im letzten Jahr insgesamt über 200 und in der Gemeinden Stuhr und Weyhe insgesamt an 100 waffenrechtlich relevante Gegenstände zur Vernichtung abgegeben.
Sandra Franke
Polizeiinspektion Diepholz
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