Frankfurt/Main (ots) - Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte am 6. Juli einen afghanisch-kanadischen Schleuser zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit fanden die gemeinsamen Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main und der Staatsanwaltschaft Frankfurt an diesem Fall ein Ende. Bereits im Juli 2014 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main in selber Sache zwei deutsche und einen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Einschleusens von Ausländern zu Freiheitsstrafen zwischen 20 und 24 Monaten, welche ebenfalls jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Im Zuge der gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bundespolizei stießen die akribischen Ermittler im Jahr 2013 auf den nun Verurteilten, der sowohl über die kanadische als auch über die afghanische Staatsbürgerschaft verfügt. Der Mann war zwar in Kanada gemeldet, hielt sich zum Zeitpunkt der Ermittlungen aber überwiegend in Afghanistan oder Indien auf und war so für die Justiz nicht greifbar. Konkret warfen die Ermittler ihm zwei versuchte Schleusungen von Indien nach Deutschland, eine vollendete Einschleusung von Delhi über Paris nach Frankfurt am Main sowie eine versuchte Einschleusung von acht Afghanen aus der Türkei nach Deutschland vor. Für letztere sollte der vermeintliche Schleuser bereits 6.000 Euro erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erwirkte auf Grundlage dieser Ermittlungen einen internationalen Haftbefehl gegen den Mann. Im November 2016 schließlich fassten die kanadischen Behörden den Beschuldigten in Kanada, sodass dieser im April 2017 in Begleitung von Bundespolizisten nach Frankfurt ausgeliefert werden konnte, wo er in Untersuchungshaft auf sein Urteil wartete.
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