Ludwigsburg (ots) - Mit einem elektrisch betriebenen Longboard war ein 20-Jähriger am späten Mittwochabend gegen 23:30 Uhr auf der Stuttgarter Straße in Leonberg unterwegs. Er hatte an dem Board ein auffällig blaues Licht angebracht, das die Aufmerksamkeit einer Streifenbesatzung erregte. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass das Board, das eine Geschwindigkeit von mindestens 35 km/h erreicht, nicht zugelassen war und der junge Mann auch nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Er muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Info:
Elektrisch betriebene Skateboards werden über eine Funkfernbedienung beschleunigt und gebremst und durch Gewichtsverlagerung gelenkt. Trotz zweier Achsen und vier Rädern gelten sie aufgrund des geringen Abstands der Räder als zweirädriges Kraftrad. Zum Führen eines solchen Boards benötigt man je nach Leistung mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM. E-Skateboards unterliegen der Zulassungspflicht, sofern sie nicht als Kleinkraftrad gelten. Auch diese Fahrzeuge brauchen jedoch zumindest ein Versicherungskennzeichen.
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