Schwerin (ots) - Das Landgericht Rostock hat die Beschwerde des Landeskriminalamtes M-V gegen den Beschluss des Amtsgerichts Güstrow zurückgewiesen. Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung:
Losgelöst von den juristischen Fragen kann die Bevölkerung sicher sein, dass die Sicherheitsbehörden die besagten Personen weiter im Blick haben. Die Aussage des Landgerichts, es hätten keine Unterlagen vorgelegen, die eine Gewahrsamnahme nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V begründen würden, ist zumindest nicht vollständig. Informationen aus verdeckten Ermittlungen lagen dem Landgericht seit dem 27. Juli nachmittags vor. Die Polizei hatte für die Befassung des Gerichts mit den Unterlagen die als geheim eingestuften Informationen freigegeben. Allerdings hat das Gericht offensichtlich keinen Weg gefunden, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangten Informationen in seine Entscheidung mit einzubeziehen. Dies ist aus polizeilicher Sicht bedenklich, weil es bedeuten könnte, dass nachrichtendienstliche Informationen bei künftige Anträgen auf Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz nicht mehr als mitbegründende Unterlagen angeführt werden könnten.
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de