Bocholt (ots) - (fr) Am Sonntag kontrollierten Polizeibeamte gegen 22.30 Uhr auf dem Mühlenweg einen 20-jährigen Autofahrer aus Bocholt. Dabei ergaben sich Hinweise auf Drogenkonsum, die sich bei einem Drogentest erhärteten. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können, entnahm ein Arzt dem 20-Jährigen eine Blutprobe.
Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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