Konstanz (ots) - Konstanz
Ermittlungsbehörden geben weitere Details bekannt
Wie Zeugen berichteten, soll es vor den Schüssen durch den 34-jährigen Iraker, kurdischer Abstammung, zu einem Streitgespräch zwischen ihm und Security-Mitarbeitern gekommen sein, weil ihm der Zugang verwehrt wurde. Hintergrund war das vorherige Verhalten des 34-Jährigen, der in der Diskothek randaliert hatte und diese deswegen auf Anordnung seines Schwagers, der im Auftrag der Betreiberfirma mit dem Betrieb des Tanzlokals befasst ist, verlassen musste. Hierauf nahm der Tatverdächtige ein Taxi und ließ sich nach Hause fahren, wo er sich bewaffnete und anschließend den Taxifahrer zwang, ihn zurückzufahren. Auf dem Parkplatz der Diskothek angekommen, stieg der 34-Jährige aus und gab laut Augenzeugen bereits im Freien und kurz darauf auch im Eingangsbereich des Gebäudes mehrere Schüsse ab, durch die ein Türsteher tödliche und vier weitere Personen zum Teil schwere Verletzungen erlitten. Ein weiteres Vordringen in die Räumlichkeiten der Diskothek gelang dem mit einem vollautomatischen Sturmgewehr M 16 bewaffneten Iraker jedoch nicht, weil die Tür zum Veranstaltungsraum noch rechtzeitig geschlossen werden konnte. Der 34-Jährige begab sich deshalb ins Freie, wo er auf erste eintreffende Polizeibeamte stieß. Sofort eröffnete er das Feuer und schoss auf die Polizisten, von denen einer schwer verletzt wurde. Bevor der Tatverdächtige weitere Personen verletzen oder gar töten konnte, wurde der Mann bei einem Schusswechsel mit den Interventionsteams der Polizei lebensgefährlich verletzt und erlag trotz einer Notoperation im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Die Spurensicherungsarbeit sowohl auf dem Parkplatz der Diskothek als auch im Inneren des Gebäudes konnte inzwischen abgeschlossen werden. Nach wie vor ist nicht geklärt, wie der 34-Jährige in den Besitz der Kriegswaffe samt Munition gelangt ist. Noch ist eine Vielzahl von Personen, die sich in und bei der Diskothek aufgehalten haben, von den Beamten der Sonderkommission zu befragen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz werden sowohl das tödlich verletzte Opfer als auch der beim Schusswechsel mit der Polizei ums Leben gekommene Tatverdächtige obduziert.
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