PD Chemnitz – Zwei Kontrollbereiche in Chemnitzer Innenstadt eingerichtet

Inhalt Zwei Kontrollbereiche in Chemnitzer Innenstadt eingerichtet Medieninformation: 405/2017
Verantwortlich: Jana Kindt
Stand: 01.08.2017, 12:15 Uhr
Chemnitz

 

Zwei Kontrollbereiche in Chemnitzer Innenstadt eingerichtet

Die Polizeidirektion Chemnitz hat Anfang Juni dieses Jahres beim Sächsischen Innenministerium die Einrichtung eines Kontrollbereiches in der Innenstadt von Chemnitz gemäß § 19 Abs.1 Satz 1 Nr. 6 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) anlässlich der Verhinderung und vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung für den Zeitraum 1. August 2017, Uhr, bis zum 31. August 2017, 24 Uhr, beantragt. Dem Antrag der Polizeidirektion Chemnitz wurde durch das Sächsische Staatsministerium des lnnern gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 SächsPolG zugestimmt.
Der Kontrollbereich umfasst zwei Bereiche, die den beigefügten Karten dargestellt sind. Es handelt sich zum einen um den Stadthallenpark zwischen Straße der Nationen, Am Wall, Theaterstraße und den rückwärtigen Bereich der Brückenstraße. Zum anderen beinhaltet der Kontrollbereich das Areal um die Zentralhaltestelle zwischen Moritzstraße, Zschopauer Straße, Johannisplatz, Straße der Nationen und Straße Am Rathaus.

Nach erfolgter Einrichtung des Kontrollbereichs entfaltet dieser ab dem 2. August 2017, 0.00 Uhr, seine Wirksamkeit.

Hintergrund:

Bereits seit mehr als zwei Jahren ist die Polizeidirektion Chemnitz verstärkt im Innenstadtbereich und insbesondere in den o.g. Bereichen aktiv, um die Kriminalität dort und insbesondere Straftaten von erheblicher Bedeutung zu bekämpfen. Neben verstärkter Präsenz gemeinsam mit dem Stadtordnungsdienst, dem Einsatz der Operativen Einsatzgruppe (OEG), Komplexkontrollen sowie mehreren erlassenen Aufenthaltsverboten gegen Personen stellt der Kontrollbereich eine weitere Komponente dar, um gewichtige Straftaten vorbeugend zu bekämpfen und zusätzlich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern.


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