Cloppenburg/Vechta (ots) - Cloppenburg - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 31. Juli 2017 befuhr ein 35-jähriger Cloppenburger gegen 19.00 Uhr mit seinem Pkw die Inselstraße in Cloppenburg. Der gebürtige syrische Mitbürger konnte lediglich einen syrischen Führerschein vorlegen. Da er allerdings seit Februar 2016 in Deutschland lebt, hätte er seinen Führerschein bereits umschreiben lassen müssen. Mit dem syrischen Führerschein ist er daher nicht mehr berechtigt in Deutschland ein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug zu fahren. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Fokken
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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