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Cloppenburg/Vechta (ots) - Neuenkirchen-Vörden - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Dienstag, 01. August 2017, um 17.22 Uhr, befuhr ein 48-Jähriger aus Neuenkirchen-Vörden die Straße "Wahlde" in Höhe der Einmündung Grapperhauser Mark mit einem Kleinkraftrad. Der Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Daher wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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