Dresden (ots) - Am Nachmittag des 02.08.2017 gegen 14:30 Uhr kontrollieren Bundespolizisten im Rahmen der Schengenbinnengrenzfahndung einen 49-jährigen Ghanaer, der mit dem internationalen Einreisezug EC 378 aus Tschechien kommend, nach Deutschland (konkret Frankfurt am Main) reisen wollte.
Seine Grenzübertrittsdokumente waren zwar in Ordnung, jedoch bestand gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Zuwiderhandlungen gegen das Aufenthaltsgesetz und unerlaubter Arbeitsaufnahme. Zu vollstrecken waren 675,- EUR, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe. Der Ghanaer konnte zwar die geforderte Geldstrafe aufbringen - Weiterreisen durfte er trotzdem nicht.
Grund dafür ist ein bestehendes Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland, erlassen durch die Ausländerbehörde Frankfurt am Main. Die Wiedereinreise entgegen dieser Sperre stellt eine Straftat dar. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde eingeleitet.
Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde der Ghanaer am Vormittag des 03.08.2017 in die Tschechische Republik zurückgeschoben.
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