Braunschweig (ots) - Braunschweig, 02.08.2017, 16.30 Uhr
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass ein Elektro-Board, auch Hoverboard genannt, nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden darf.
Eine 13-Jährige war mit solch einem Gefährt am Mittwochnachmittag Beamten vor dem Polizeikommissariat Süd aufgefallen.
Diese Fortbewegungsmittel unterliegen, wenn sie schneller als sechs km/h fahren können, der Zulassungs-, Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht.
Falls es damit zu einem Unfall oder Schaden kommt übernimmt auch die private Haftpflichtversicherung nicht die Kosten.
Rückfragen bitte an:
Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0531/476-3034 und -3032
Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle@pi-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de
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