7. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 04.08.2017 Vorwürfe eines Türstehers sind haltlos

Konstanz (ots) - Nach detaillierter Auswertung der Einsatzunterlagen verwahrt sich die Polizei gegen die in verschiedenen Medien erhobenen Vorwürfe, Streifenwagenbesatzungen seien bei der Abgabe der ersten Schüsse des Tatverdächtigen bei der Diskothek gewesen und hätten nicht rechtzeitig eingegriffen.

Einsatzprotokolle und Funkverkehr sowie die von der Sonderkommission gesicherten Videoaufnahmen der im Innen- und Außenbereich der Diskothek installierten Kameras und die Befragung von Zeugen, insbesondere des Sicherheitspersonals, haben übereinstimmend ergeben, dass zum Zeitpunkt der Rückkehr des Tatverdächtigen zur Diskothek keine Streifenwagenbesatzung oder ein anderes Fahrzeug des Polizeipräsidiums Konstanz, auch nicht der Bundespolizei, auf dem Parkplatz stand. Die Besatzung, die nach dem ersten Einsatz zu der Diskothek gefahren war und den 34-Jährigen, der zuvor im Innenbereich randaliert und deswegen ein Hausverbot erhalten hatte, nicht mehr antreffen konnte, verließ nach der Anzeigenaufnahme um 04.18 Uhr den Parkplatz. Sieben Minuten später ließ sich der Tatverdächtige von dem Taxifahrer im Bereich der westlichen Zufahrt der Diskothek absetzen. Während er sich über den Parkplatz gehend, dem Hauteingang näherte, gab er erste Schüsse aus dem mitgeführten Sturmgewehr ab. Anschließend betrat der 34-Jährige den Vorraum, bewegte sich auf die Kassenboxen zu und hielt sich im dahinter liegenden Foyer sowie in der sogenannten Main Hall auf, wo er auch zwei Schüsse Richtung Decke abfeuerte. Dies haben die dort installierten Kameras aufgezeichnet. Im Ergebnis wurden nach bisherigem Kenntnisstand im Eingangsbereich ein Türsteher tödlich, ein weiterer Sicherheitsmitarbeiter und zwei Gäste, ein Mann und eine Frau, schwer verletzt. Mindestens acht Personen erlitten bei der panikartigen Flucht leichte Verletzungen oder einen Schock. Als der Tatverdächtige, der offensichtlich auf der Suche nach seinem Schwager, dem ehemaligen Betriebsleiter der Diskothek, war, das Gebäude wieder verließ, verschlossen Security-Mitarbeiter die Haupteingangstür. Während viele Besucher und einige Türsteher über verschiedene Türen, Notausgänge oder Fenster die Diskothek verließen, kehrte der 34-Jährige wieder zum Haupteingang zurück. Nachdem er einige Schüsse auf die Tür abgegeben und auch durch die Türverglasung geschossen hatte, schlug er mit der Schulterstütze des M 16 mehrmals gegen die Verglasung, wobei die Schulterstütze zerbrach. Kurz darauf wendete er sich ersten eintreffenden Streifenwagen zu, deren Besatzungen aus einsatztaktischen Erwägungen nicht vor die Diskothek fuhren, sondern ihre Fahrzeuge abgesetzt auf der Max-Stromeyer-Straße abstellten, um dort in Deckung ihre Schutzausrüstung anzulegen. Hierbei wurde einer der Beamten hinter dem Streifenwagen kniend durch ein Projektil getroffen, das den ballistischen Schutzhelm durchschlug und den Polizisten schwer verletzte. Beim anschließenden Schusswechsel mit den Interventionsteams der Polizei wurde der Tatverdächtige lebensgefährlich verletzt und erlag trotz einer Notoperation im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis des Opfers und des 34-Jährigen waren die Schussverletzungen todesursächlich. Ob der Tatverdächtige zur Tatzeit unter Einfluss berauschender Mittel stand, muss durch die toxikologische Untersuchung geklärt werden, deren Ergebnis aber noch aussteht. Dem vorläufigen Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchungen zufolge sind von dem 34-Jährigen mindestens 24 Schüsse abgegeben worden. Die Ermittlungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts zur Herkunft der Kriegswaffe sowie die Abklärung der Sonderkommission zur waffenrechtlichen Erlaubnis des Tatverdächtigen dauern an.

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Roth

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