Velen (ots) - (fr) Am Dienstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 14.10 Uhr auf der Coesfelder Straße einen 15 Jahre alten Mofarollerfahrer aus Velen. Dabei stellte sich heraus, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Rollers (25 km/h) durch technische Veränderungen heraufgesetzt worden war. Die Mofa-Prüfbescheinigung des Jugendlichen reichte somit nicht mehr aus und er hat sich strafbar gemacht. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Gefahren des leider weit verbreiteten "Roller-Frisierens":
1. Die Verkehrsgefahr für den Fahrer, seine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer steigt!
2. Das Fahrzeug wird in den meisten Fällen "führerscheinpflichtig", sodass (wie auch in diesem Fall) die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorliegt!
3. Die Manipulationen können bei Verkehrsunfällen zu hohen Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft führen!
4. Der Vorfall wird der Führerscheinstelle gemeldet. Diese kann u.U. solche Vorkommnisse bei künftigen Beantragungen einer Fahrerlaubnis berücksichtigen (im Interesse der Verkehrssicherheit - zum Nachteil des Antragstellers)!
5. Wenn das Fahrzeug von einem Gutachter untersucht werden muss, kommen hohe Kosten auf den Betroffenen zu!
6. Man wird verpflichtet, das Fahrzeug wieder in ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Dies kann ebenfalls Kosten verursachen und führt bei Nichtbeachtung zur Stilllegung des Fahrzeugs.
Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Frank Rentmeister
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