BPOLI EBB: Haftstrafe abgewendet

Bautzen (ots) - Ein österreichischer Autofahrer konnte durch Zahlung einer offenen Geldstrafe die Verhaftung durch die Bundespolizei abwenden.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach kontrollierten den 32-Jährigen am 10.08. gegen 00:35 Uhr am Bahnhofsvorplatz in Bautzen. Anlass der Kontrolle waren die fehlende Zulassungsplakette und die der Hauptuntersuchung am hinteren Kennzeichen seines Autos.

Dokumente zum Fahrzeug und einen Führerschein konnte der Mann nicht vorweisen. Die Fahrzeugdokumente habe er zu Hause vergessen und einen Führerschein besitze er nicht.

Die anschließende Personenüberprüfung ergab, dass der Mann gleich von zwei Staatsanwaltschaften gesucht wurde. Zum Einen ist er von der Staatsanwaltschaft München I per Haftbefehl zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Wegen Erschleichen von Leistungen war er zu einer Geldstrafe von 2085,- Euro zzgl. Verfahrenskosten von 723,26 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 139 Tagen verurteilt worden. Zum Anderen hat die Staatsanwaltschft Cottbus ihn zur Aufenthaltsermittlung, ebenfalls wegen des Straftatverdachts des Erschleichens von Leistungen, auf die Fahndungsliste gesetzt. Die ausstehende Geldstrafe konnte er vor Ort begleichen, wird sich nun aber wegen des Fahrens ohne Führerschein und ohne Haftpflichtversicherung verantworten müssen. Der Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben

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Frank Barby
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