Hund aus überhitztem Auto befreit


10.08.2017, PP Oberfranken

Hund aus überhitztem Auto befreit
COBURG. Einen erschöpften und dehydrierten Hund befreiten Polizisten am Mittwochnachmittag aus einem überhitzten Auto auf dem Parkplatz an der Brandensteinsebene. Den Hundehalter erwartet nun eine Anzeige wegen eine Vergehens nach dem Tierschutzgesetz.


Auf dem Veste-Parkplatz gegenüber der Brandensteinsebene parkte ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach sein Fahrzeug und ließ seinen Vierbeiner darin zurück. Die beiden Seitenscheiben des BMW waren zwar einen Spalt geöffnet, dennoch erhitzte sich der Fahrzeuginnenraum derart stark, dass der Hund überhitzte und dehydrierte.
Ein vorbeikommender Tourist sah den hechelnden Hund im Fahrzeug und wusste sich nicht anders zu helfen, als gegen 13.45 Uhr die Coburger Polizei zu rufen. Beim Eintreffen der Beamten hatte sich der Hund mittlerweile in den Fußraum der Fahrerseite zurückgezogen, da dort offensichtlich noch die „kühlste“ Stelle im Fahrzeug war.
Die Ordnungshüter versuchten zunächst mit dem Fahrzeughalter telefonisch Kontakt aufzunehmen, allerdings ohne Erfolg. Um dem Vierbeiner weitere Qualen zu ersparen, schlugen die Polizisten mit dem Schlagstock die hintere Seitenscheibe des Autos ein, öffneten die Fahrertür und befreiten den erschöpften Hund aus seiner misslichen Lage.
Da das Tierheim nur wenige hundert Meter entfernt war, brachte die Streifenbesatzung den Hund kurzerhand dorthin. Dort wurde er bestens versorgt und konnte später von seinem Hundehalter wieder abgeholt werden.
Zum Zeitpunkt der Tierrettung betrug die Lufttemperatur im Schatten 27 Grad. Wie heiß es zu diesem Zeitpunkt im Fahrzeuginneren war, ist nicht bekannt.
Der Fahrzeugbesitzer, sowie seine Freundin erschienen am Mittwochabend sehr ungehalten auf der Wache der Polizeiinspektion Coburg. Die Einsicht des Hundehalters „hielt sich in Grenzen“. Bei der Dame ging sie gegen Null. Die Begründung für das verantwortungslose Verhalten lautete nur: „Das haben wir schon hundertmal so gemacht, es ist noch nie etwas passiert.“ Der Halter des Hundes muss sich nun strafrechtlich wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz verantworten.