Celle (ots) -
Hoverboards - ein verlockendes Spielzeug? Nicht nur vor bzw. in den Sommerferien, sondern auch in der laufenden Woche ist auf einem Werbeblatt ein Angebot für ein elektrisch angetriebenes Board zu finden. Das ist sicher eine tolle Sache, aber da gibt es noch das Kleingedruckte. Diese Boards haben einen, wenn auch kleinen, Elektromotor und können meistens schneller als 6 km/h fahren. Damit sind die Hoverboards Kraftfahrzeuge und da die Reifen zwei Spuren hinterlassen, was man sich im Schnee gut vorstellen kann, sind es mehrspurige Kraftfahrzeuge, wie PKW. Hoverboards und diverse andere Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Mit dem kleinen rechtlichen Hinweis entbinden sich die Firmen von einer Verantwortung, so dass die anschließenden Probleme höchstwahrscheinlich bei Kindern und Eltern hängen bleiben. Kinder sind die Hauptnutzer, haben aber keinen Führerschein, der für das Führen eines solchen Vehikels erforderlich ist. Die Fahrzeuge können nach bisherigem Stand aufgrund ihrer Bauweise nicht zugelassen werden, so dass es auch nicht die nötigen Kennzeichen, bzw. Zulassungen bekommen können. Hierzu ist auch zu bedenken, dass möglicherweise keine Versicherung für entstehende Schäden aufkommen würde. "Ich konnte erst am Montag dieser Woche einem Vater, der seiner Tochter ein Hoverboard kaufen wollte, über mögliche Folgen informieren", so Karsten Wiechmann, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizeiinspektion Celle. Wiechmann weist auch darauf hin, dass zum öffentlichen Verkehrsraum nicht nur Fahrbahnen, sondern auch Radwege, Gehwege und weitere Flächen, selbst Parkplätze der meisten Supermärkte, gehören. Die Empfehlung der Polizei lautet, unbedingt auf das Kleingedruckte zu achten, um sich nicht einer möglichen Strafverfolgung auszusetzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Christian Riebandt
Telefon: 05141/277-208
E-Mail: christian.riebandt@polizei.niedersachsen.de
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